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Du kannst festlegen, ob an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) bei euch ganztägig, halbtägig oder gar nicht gearbeitet wird. Diese Einstellung wirkt sich automatisch auf die Sollarbeitszeit in der Zeiterfassung aus.
Für Heiligabend und Silvester kannst du jeweils eine der folgenden Arbeitsdauern auswählen:
Die Einstellung erfolgt in der Urlaubsverwaltung.
Die gewählte Arbeitsdauer wird automatisch an die Zeiterfassung übergeben und dort berücksichtigt.
Das bedeutet:
Einstellung in der Urlaubsverwaltung:
Arbeitsdauer an Heiligabend: Vormittags
Auswirkung in der Zeiterfassung: Statt z. B. 8 Stunden Sollarbeitszeit werden nur 4 Stunden Sollarbeitszeit erwartet
So stimmen die Sollstunden automatisch mit der verkürzten Arbeitszeit überein.
Die Abstimmung zwischen Urlaubsverwaltung und Zeiterfassung erfolgt automatisch. Die Arbeitsdauer muss nur einmal zentral gepflegt werden und gilt dann für alle Mitarbeitenden.